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Straßenverkehrsrecht Schweiz

In der Schweiz dürfen Sie laut Gesetz mit einem umgebauten Fahrrad ohne Zulassung (gelbes Mopedschild) bis zu einer Motorleistung von 500 W und einer Unterstützungsleistung von 25 km/h fahren (dies betrifft nicht die Höchstgrenze, bis zu der Sie fahren dürfen, Sie müssen sich in jedem Fall an das Straßenverkehrsgesetz halten).

Wenn Sie die Unterstützungsgrenze von 25km/h oder 500w Motorleistung überschreiten, dürfen Sie Ihr Fahrrad nur auf privatem Grund benutzen.

Wenn Sie auf öffentlichen Straßen mit einem Motor fahren möchten, der mehr als 500 W oder 25 km/h leistet, müssen Sie Ihr Fahrrad beim Strassenverkehrsamt Ihres Wohnkantons begutachten lassen.

Hier finden Sie eine Liste der zulässigen Vorschriften für Elektrofahrräder.

Französisch: Télécharger le mémento

Deutsch: Download des Merkblatts

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